Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten!
Mit Ablauf des Schuljahres 2003/04 ist die Lernmittelfreiheit in Niedersachsen beendet worden.
Seither sind Sie sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler verpflichtet, für die Ausstattung mit Lernmitteln selbst zu sorgen.
Mit der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln bietet Ihnen die IGS Ihlow bei der Ausstattung mit Lernmitteln ihre Unterstützung an. Die Schule übernimmt dabei die Beschaffung der Lernmittel und händigt diese zu Beginn des Schuljahres Ihrem Kind aus.
Bei einer Teilnahme an dem Leihverfahren brauchen Sie sich also nicht selbst um die Beschaffung der Lernmittel zu kümmern und können dazu noch gegenüber der selbstständigen Beschaffung bis zu zwei Drittel der Kosten sparen.
Alle wichtigen Informationen (Kontonummer, Ausleihgebühr usw.) finden Sie in dem “Info-Brief JG 5” bzw. “Informationsbrief JG 6-10” in der rechten Seitenleiste.
Bei den folgenden FAQs finden Sie noch weitere Informationen:
Muss ich an der entgeltlichen Lernmittelausleihe teilnehmen?
Die Teilnahme am Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.
Wer nicht am Ausleihverfahren teilnehmen möchte, entscheidet sich dafür, alle Schulbücher selbst zu beschaffen.
Wie kann ich an der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln teilnehmen?
Mit der rechtzeitigen Anmeldung und fristgerechten Überweisung des Ausleihentgeltes nehmen sie am Ausleihverfahren teil.
Ihr Kind erhält dann zu Beginn des neuen Schuljahres die richtigen Bücher je nach Kursbelegung (E-Kurs oder G-Kurs).
Geben Sie bei der Überweisung aber unbedingt den Namen des Kindes und die Klasse an, damit wir die Buchung zuordnen können.
Zudem erhalten alle Schülerinnen und Schüler ca. 7-8 Wochen vor Schuljahresende von uns einen Informations-Elternbrief zusammen mit dem Antragsformular für Anmeldung, Abmeldung, Antrag auf Ermäßigung oder Antrag auf Freistellung.
Auch in diesem Jahr erhalten Sie den “Informationsbrief JG 6-10” für das kommende Schuljahr 2024-2025 über unsere Stay-Infomed-App oder über unsere Homepage. Sie finden diesen Brief in der Seitenleiste.
In diesem Informationsbrief sind die Regeln der entgeltlichen Lernmittelausleihe beschrieben. Der Brief enthält auch den letzten Abgabetermin für sämtliche Anträge und Nachweise. Bis zu diesem Termin muss auch das Ausleihentgelt beglichen sein.
Über das Antragsformular können folgende Optionen ausgewählt werden:
- Anmeldung: Wer am Ausleihverfahren teilnehmen möchte, muss sich anmelden und anschließend fristgerecht die Leihgebür bezahlen.
- Abmeldung: Wer die Bücher für sein Kind selbst besorgen möchte, muss sich von der Teilnahme am Ausleihverfahren abmelden.
- Ermäßigung: Wer drei oder mehr schulpflichtige Kinder hat, hat Anspruch auf einen ermäßigten Betrag. (Nachweis erforderlich)
- Freistellung: Wer z.B. Unterstützung nach SGB II erhält, kann am unentgeltlichen Ausleihverfahren teilnehmen. (Nachweis erforderlich)
Das Antragsformular kann in der Verwaltung abgeholt werden. Sie finden es aber auch in der Seitenleiste zum Download.
Der letzte Abgabetermin/Zahlungstermin ist unbedingt einzuhalten. Verspätet eingehende Zahlungen oder Nachweise werden nicht mehr berücksichtigt. Die Bücher müssen dann selbst besorgt werden.
Bitte beachten Sie:
Erst nach den LEB-Konferenzen im Juni/Juli ist sicher, in welchen Kursen (G-Kurse oder E-Kurse) ihr Kind im nächsten Schuljahr sein wird. Wer also die Bücher selbst kaufen möchte, muss bis zur Ausgabe der LEBs warten, da im LEB aufgeführt ist, an welchen Kursen Ihr Kind im nächsten Schuljahr teilnehmen wird. Mit dem LEB erhalten Sie dann auch die Liste mit den Arbeitsmaterialien (Arbeitsheft usw.).
Wer kann am kostenlosen Ausleihverfahren teilnehmen?
Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder)
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe
- § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Mein Kind ist leistungsberechtigt nach dem Wohngeldgesetz und bezieht Kinderwohngeld (Name des Kindes steht als bezugsberechtigt auf dem Bescheid).
Hinweis: Familien, die “nur” Wohngeld beziehen, sind nicht befreit.
Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie im Antragsformular den Punkt „Antrag auf Freistellung“ ankreuzen und Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers nachweisen.
Das Antragsformular finden Sie in der Seitenleiste.
Wie hoch ist das Nutzungsentgelt und wie wird es berechnet?
Die Ausleihgebühr ergibt sich aus den Leihpreisen der einzelnen Lehrwerke der gesamten Schule und wird auf den vollen Betrag aufgerundet. Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet.
Die aktuelle Ausleihgebühr steht in dem Info-Elternbrief für das Ausleihverfahren.
Wann erhalte ich Ermäßigung auf die Ausleihgebühr?
Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern werden für jedes Kind nur 80% der Ausleihgebühr erhoben.
Dem Antrag auf Ermäßigung sind die Schulbescheinigungen aller Kinder beizufügen. Schülerinnen und Schüler in Ausbildung mit eigenem Einkommen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Diesen Antrag finden Sie im Antragsformular in der Seitenleiste.
Welche Lernmittel kann ich ausleihen?
Es können immer nur die Schulbücher ausgeliehen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Schulbücher immer nur im Paket ausgeliehen werden können.
Arbeitshefte, Schreib- und Zeichenmaterialien und sonstige ergänzende Materialien, wie z.B. Formelsammlungen, Duden, sonstige Lektüren usw. sind von der Ausleihe ausgenommen.
Die aktuellen Lernmittellisten finden Sie in der Seitenleiste.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?
Wer die Abgabefrist für die Anträge und den notwendigen Nachweisen bzw. die Zahlungsfrist für das Ausleihentgelt nicht einhält, muss alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten beschaffen.
Verspätet eingehende Eingänge/Zahlungen werden nicht mehr berücksichtig.
Wohin muss ich das Nutzungsentgelt überweisen?
Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf unser Schulbuchkonto.
Die Bankdaten und alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Info-Elternbrief.
Welche Verpflichtungen kommen bei der Teilnahme am Ausleihverfahren auf mich zu?
Wenn Sie sich für eine Teilnahme am Ausleihverfahren entschieden haben, sind Sie verpflichtet, das Ausleihentgelt rechtzeitig zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass die ausgeliehenen Bücher Eigentum der Schule und somit pfleglich zu behandeln sind.
Unmittelbar nach der Aushändigung sind die Schulbücher auf Beschädigungen zu überprüfen. Werden Schäden festgestellt, müssen diese sofort gemeldet werden. Mit den Büchern hat Ihr Kind auch einen Leihschein erhalten. Eventuelle Reklamationen werden darauf vermerkt. Auch gegebenenfalls schon vorhandene Gebrauchsspuren sind auf dem Leihschein vermerkt. Reklamationen werden nur in den ersten zwei vollen Wochen des neuen Schuljahres angenommen.
Die ausgeliehenen Bücher sind fristgerecht kurz vor Ende des Schuljahres abzugeben. Abgabetermine und Abgabeorte werden rechtzeitig bekannt gegeben. Außerhalb dieser Zeiten und an anderen Orten ist keine Abgabe möglich.
Bei nicht fristgerechter Rückgabe, bei Verlust oder Beschädigung der Bücher haben wir das Recht, Ersatzansprüche zu stellen. Basis dafür ist dann der Leihschein, den Ihr Kind zusammen mit den Schulbüchern erhalten hat.
Ein Buch gilt auch als beschädigt, wenn Sie den Barcode bzw. das eingeklebte Label beschädigen. Auch dann, wenn in dem Buch Unterstreichungen, Markierungen und Randbemerkungen vorgenommen wurden, gilt das Buch als beschädigt.
Bitte achten Sie auch darauf, dass auch wirklich die Bücher abgegeben werden, die auf dem Leihschein vermerkt sind. Fremde Bücher werden zwar angenommen, das eigene Buch gilt aber weiterhin als nicht abgegeben.
An wen muss ich mich wenden, wenn während des Schuljahres z.B. die Schule wechselt, oder aufgrund eines Kurswechsels ein oder mehrere andere Lernmittel benötigt?
Ein Kurswechsel ist nur nach vorheriger Absprache mit den Lehrkräften und der Jahrgangsleitung möglich. Wird dem Kurswechsel stattgegeben, erfolgt der Austausch im Rahmen einer Ablauforganisation automatisch.
Bei Wechsel an eine andere Schule müssen spätestens am letzten Tag alle Schulbücher abgegeben werden.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Verantwortlich für die Schulbuchausleihe ist Frank Einnolf (Didaktischer Leiter)
Sachbearbeiterin: Birgit Schmidt (Schulassistentin)
Wir sind erreichbar über das Sekretariat unter Tel.: 04929-91583-0
oder per E-Mail: schulbuch@igs-ihlow.org
Schuljahr 2024-2025
Anmeldung Jahrgang 5
Die Listen der Arbeitsmaterialien werden mit den LEBs ausgeteilt.