Schulordnung

Allgemeine Regeln / Unterrichtszeiten / Aufsicht / pädagogischer Teil / saubere Schule / Bushaltestelle / Aufenthaltsmöglichkeiten / Pausen-, Freistundenregeln / Verbote / Handy und TabletRegeln / weitere Bestimmungen


(Stand 15.09.2016, Beschluss der Gesamtkonferenzen)

Diese Schulordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, sonstige Beschäftigte, Eltern und Besucher der IGS IHLOW.

  • Den Anordnungen von Lehrkräften und Mitarbeitern ist Folge zu leisten. Auf Durchsagen ist zu achten!
  • Eltern und Besucher melden sich im Sekretariat an.
  • Unbefugten ist das Betreten der Schule verboten. Besucher melden sich im Sekretariat an. Beschäftigte von Firmen, die einer Tätigkeit auf dem Schulgelände ausüben, melden sich beim Hausmeister an, das Sekretariat wird darüber informiert. Zudem darf die Schule nicht als Durchgang benutzt werden.
  • Auf dem gesamten Schulgelände und in sämtlichen Räumen und Gebäudeteilen herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten oder sog. E-Shishas, bei denen ein Aromastoff verdampft wird. Verstöße werden zur Anzeige gebracht.
  • Zum Parken sollen die ausgewiesenen Parkplätze am Busbahnhof benutzt werden.
  • Die Pausenfläche während der großen Pausen umfasst den Schulhof, das Forum, den Freizeitbereich und bei gutem Wetter den Sportplatz (wird durch Aushänge oder Durchsagen bekanntgegeben).
  • Die Pausenfläche während der Mittagsbrücke umfasst den Schulhof, das Forum, den Freizeitbereich und bei gutem Wetter den Sportplatz. Gegebenenfalls können Lehrkräfte weitere Aufenthaltsmöglichkeiten schaffen (z.B. Turnhalle).
  • Die Fünf-Minuten-Pause dient lediglich dem Raumwechsel und Toilettengängen.
  • Öffnungszeiten der Mensa: Die Mensa ist während der großen Pausen und der Mittagsbrücke geöffnet. In der Mittagsbrücke ist der Kioskbetrieb möglicherweise eingeschränkt.
  • Das Schulgelände darf von den Schülerinnen und Schülern nicht eigenmächtig verlassen werden.
  • Das Werfen von Schneebällen und „Einseifen“ ist nicht erlaubt.
  • Das Mitbringen von Waffen (inkl. Explosionskörpern) ist nicht erlaubt.
  • Das Schulgebäude ist ab 7.10 Uhr geöffnet. Das Sekretariat ist täglich ab 7:10 Uhr besetzt. Die Schule ist montags, dienstags und donnerstags bis 15:30 Uhr geöffnet. Mittwochs schließt die Schule um 13:30 Uhr, freitags um 13:00 Uhr.
Pausenaufsicht

Die Pausenaufsicht wird durch den Aufsichtsplan geregelt. Die Schülervertretung kann mit Zustimmung der Eltern Schülerinnen und Schüler mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten betrauen. Die Aufsicht beginnt mit dem Pausengong und endet mit dem Gong zum Unterrichtsbeginn.
Generell ist jede Lehrkraft und jede durch die Schulleitung eingesetzte Person zu jeder Zeit aufsichtführend.
Bereiche für die Aufsicht:
– Schulhöfe
– Sportplatz (nach Wetterbedingung, geregelt durch einen Aushang)
– Forum
– Freizeitbereich
– Toilettenbereich
– Haltestelle für die Schulbusse vor Unterrichtsbeginn und nach der 6, 7. und 10. Stunde

Unterrichtszeiten

Montag – Donnerstag

1. Block07.30 – 08.50 Uhr
1. große Pause08.50 – 09.10 Uhr
2. Block09.10 – 10.30 Uhr
Raum-,
Lehrkräfte-
wechsel
10.30 – 10.35 Uhr
Lernzeit10.35 – 11.15 Uhr
2. große Pause11.15 – 11.30 Uhr
3. Block11.30 – 12.50 Uh
Mittagsbrücke12.50 – 13.40 Uhr
4. Block13.40 – 15.00 Uhr

Freitag

1. Block07.30 – 08.50 Uhr
1. große Pause08.50 – 09.10 Uhr
2. Block09.10 – 10.30 Uhr
2. große Pause10.30 – 10.45 Uhr
3. Block10.45 – 12.05 Uhr
kurze Pause12.05 – 12.15 Uhr
Wochen-abschluss12.15 – 12.50 Uhr

Vorwort des pädagogischen Teils

(speziell für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)

Die Schulordnung gibt Regeln vor, die das Zusammenleben und das gemeinsame Lernen aller in der IGS Ihlow Tätigen erleichtern und ermöglichen sollen. Sie soll unsere Schule zu einem Raum machen, in dem alle hilfsbereit und in gegenseitigem Vertrauen zusammenwirken und in dem ein ungestörtes Arbeiten sowie ein angenehmer Aufenthalt möglich sind.

Gegenseitige Rücksichtnahme und Eigenverantwortung aller Beteiligten sind die Grundlage des Miteinanderauskommens an unserer Schule. Wir fordern von allen Beteiligten die Bereitschaft, Konflikte friedlich zu lösen. Ganz besonders gilt es, Gefahren zu verhüten, Schäden zu vermeiden und mit den schulischen Anlagen und Einrichtungen pfleglich umzugehen.

Wer einen Schaden verursacht, ist verpflichtet, ihn umgehend der Klassenlehrkraft und dem Hausmeister zu melden. Für mutwillige Beschädigungen kommt der/die Verursacher/in auf.

Alle Formen diskriminierender, rassistischer, gewaltverherrlichender, sexistischer, fremdenfeindlicher oder aggressionsfördernder Art sind verboten. Dies gilt insbesondere für Poster in den Klassenräumen, Musik, Handyklingeltöne und –filme. Auch die Bekleidung soll diesen Kriterien entsprechen. Des Weiteren soll die Bekleidung derart gestaltet sein, dass sie nicht im oben genannten Sinne auffällig ist.

Unbefugten ist das Betreten der Schule verboten. Besucher melden sich im Sekretariat an. Beschäftigte von Firmen, die einer Tätigkeit auf dem Schulgelände ausüben, melden sich beim Hausmeister an, das Sekretariat wird darüber informiert.

Verantwortung für die Mitschülerinnen und Mitschüler und der Umgang miteinander werden konkret im Erziehungskonzept der HTG Ihlow geregelt. Aspekte, die den Verzehr von bestimmten Lebensmitteln beinhalten (z.B. koffeinhaltige Getränke) regeln gesonderte Raumordnungen für Fachräume und das Ernährungskonzept. Grundsätzlich aber sind der Verzehr von Nahrung und Getränken sowie das Kaugummikauen im Unterricht verboten.

Verantwortung für eine saubere Schule

Es wird auf Sauberkeit in der Schule und Müllvermeidung geachtet. Beschädigungen werden vermieden, indem mit Unterrichtsmaterialien (insbesondere Edding, Farbe etc.) verantwortungsbewusst umgegangen und die Schule nicht beschmiert wird.

Es wird begrüßt, wenn Pausenbrote in Dosen und Getränke in Mehrwegflaschen mitgebracht werden. Klassen übernehmen Verantwortung für verschiedene Bereiche in der Schule und sorgen dort für Sauberkeit.

Klassen und Lehrkräfte sind dafür verantwortlich, dass Unterrichtsräume in einem ordentlichen Zustand hinterlassen werden und jeder ist für die Sauberkeit auf Fluren und Toiletten mitverantwortlich.

Bevor alle einen Raum verlassen, wird von jedem selbständig für Ordnung gesorgt:

  • Papier und Abfälle – auch aus den Tischfächern – werden in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen.
  • Das Licht wird ausgeschaltet.
  • Die Sonnenschutzanlage wird am Ende des Unterrichts hochgefahren.
  • Jede Lehrkraft überwacht verantwortlich die Ordnung in den von ihr benutzten Räumen.
  • Die Lehrkraft verlässt den Raum – das gilt auch für den Sportbereich – als letzte und schließt die Tür ab.

Verantwortung am Busplatz / in den Bussen

In den Bussen und am Busplatz bemüht sich jeder um die eigene und die Verkehrssicherheit anderer. Hier gelten die Regeln der Schulordnung selbstverständlich auch.

Die Busfahrer üben in den Bussen das Hausrecht aus und sind weisungsberechtigt. Konkret heißt das:

  • Jede Fahrschülerin / jeder Fahrschüler ist verpflichtet, die für sie / ihn laut Fahr- und Stundenplan vorgesehenen Abfahrtszeit einzuhalten.
  • Im Haltestellenbereich wird nicht getobt. Die Anweisungen der Busaufsicht sind zu befolgen!
  • Auf einen Bus wartende Schüler/innen bilden eine Wartereihe, stellen sich jeweils am Reihenende an und steigen ohne zu drängeln in die Busse ein.
  • Der Fahrradweg – im Bereich der Bushaltestelle – ist freizuhalten.
Aufenthaltsmöglichkeiten

Vor der ersten Stunde und in beiden großen Pausen können sich alle Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenhof, im Freizeitbereich oder im Forum aufhalten. Während der (Mittags-) Pausen dürfen Schülerinnen und Schüler zusätzlich den Sportplatz und den Tartanplatz an der Mehrzweckhalle (Zugang nur über den Schulhof) nutzen.

Im Mitteilungskasten bzw. auf dem Infobildschirm wird angezeigt, ob der Sportplatz freigegeben ist.

Pausen-/Freistundenregelung

Alle Unterrichtsstunden und Pausen beginnen und enden mit dem Pausengong. Vor der ersten Stunde, nach den beiden großen Pausen und nach der Mittagsbrücke ertönt ein Vorgong, der alle zum Gang in den Unterricht auffordert. Der Unterricht endet pünktlich um 15.00 Uhr. In Freistunden kann Beschäftigungsmaterial ausgeliehen und der Freizeitbereich genutzt werden, wenn die Betreuung gewährleistet ist. Das gilt besonders für die Mittagspause.

Verbote

Um Schaden an Personen und Sachen, gefährliche Situationen und Streitfälle zu vermeiden, können bestimmte Dinge nicht erlaubt werden:

  • Im Forum, in Gängen und Fluren darf nicht gerannt werden. Toben und Schreien sind dort nicht erlaubt. Zum Austoben geht man nach draußen.
  • Ein Überqueren der Kreisstraße ist während der Unterrichtszeit nur in Begleitung einer Lehrkraft erlaubt.
  • Das Sitzen auf den Treppen, in den Fluren und Eingängen darf aufgrund von Sicherheitsbestimmungen nicht gestattet werden.
  • Wer grob fahrlässig oder mutwillig Schuleigentum zerstört oder beschädigt, muss dafür aufkommen. Reparaturen werden auf Kosten der Erziehungsberechtigten durchgeführt.

Handy- und Tablet-PC-Regeln

Die Verantwortung für die Handys der Schülerinnen und Schüler übernehmen ausschließlich die Erziehungsberechtigten. Während der Unterrichtszeit müssen Handys ausgeschaltet und sicher in Taschen verstaut sein.

Ein Handy, das während der Schulzeit klingelt oder mit dem hantiert wird, wird von der Lehrkraft „eingezogen“ und kann nach mehrmaligem Verstoß nur von den Eltern / Erziehungsberechtigten in der Verwaltung wieder abgeholt werden.
Ausnahme: In dringenden Fällen darf ein Handy von einer Schülerin bzw. einem Schüler nach vorheriger Genehmigung durch eine Lehrkraft benutzt werden.

In den Pausen ist die Nutzung eines Handys im Bereich der Tischtennisplatten erlaubt, sofern Persönlichkeitsrechte und Bestimmungen des Jugend- und Datenschutzes eingehalten werden. Gleiches gilt für die Tablet-PC der Schülerinnen und Schüler.

Ausschließlich zu Unterrichts- und Lernzwecken dürfen Tablet-PC oder auch Smartphones nach Maßgabe der Lehrkräfte in den Klassenräumen oder in der Mediothek genutzt werden.

Weitere Bestimmungen

Lehrkräfte, die außerhalb der Unterrichtsbetriebszeit (mit ihren Schüle/Innen) das Schulgelände nutzen, informieren den Hausmeister und sorgen dafür, dass Türen und Fenster wieder verschlossen und abgeschlossen werden und ggf. die Alarmanlage wieder eingeschaltet ist.
Gefundene Gegenstände werden beim Hausmeister abgegeben.
Das Sekretariat ist nur in den großen Pausen für Schülerinnen und Schüler geöffnet.
In den großen Pausen wird das Sekretariat durch den Einsatz von Schülerlotsen entlastet.
Für Mofas und Mopeds bestehen besondere Parkmöglichkeiten. Schülerinnen und Schüler müssen eine schriftliche Erlaubnis der Schulleitung haben, um mit o.g. Fahrzeug zur Schule zu kommen.

Die Klassenlehrkräfte haben die Pflicht, diese Schulordnung regelmäßig mit ihren Schülerinnen und Schüler durchzusprechen.

Schulleitung der IGS Ihlow